Kindergeld

Kindergeld ist eine Leistung für Kinder. Ob und in welcher Höhe es in Frage kommt, entscheidet die Familienkasse, nicht diese Seite.

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Wohin der Antrag geht

Der Antrag geht an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist die Familienkasse in dem Bezirk, in dem du deinen Wohnsitz hast (§ 7 Abs. 2, § 13 Abs. 1 BKGG).

Du kannst dich nicht vertun

Du kannst den Antrag bei jedem Sozialleistungsträger und bei jeder Gemeinde abgeben. Die Stelle leitet ihn an die zuständige weiter, und als Antragsdatum gilt der Tag, an dem er dort eingegangen ist (§ 16 SGB I).

Welche Unterlagen verlangt werden dürfen

Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt von deinem Fall ab — das Gesetz nennt keine feste Liste. Du musst alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind, Beweismittel benennen und auf Verlangen der Stelle Nachweise vorlegen (§ 60 Abs. 1 SGB I).

Wo es Vordrucke gibt, sollst du sie benutzen; elektronische Formulare haben Vorrang (§ 60 Abs. 2 SGB I).

Die Mitwirkung hat Grenzen: Sie entfällt, soweit der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, dir aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist oder die Stelle sich die Angaben mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann (§ 65 Abs. 1 SGB I).

Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde.