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Wohngeld
Wohngeld konut giderlerine yönelik bir destektir. Söz konusu olup olmadığı hane, kira ve gelire bağlıdır — buna bu sayfa değil, yetkili makam karar verir.
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Almanca yasa metni ve kaynak
Wohin der Antrag geht
Der Antrag geht an die Wohngeldbehörde. Welche Stelle das ist, bestimmt das Landesrecht (§ 24 Abs. 1 WoGG). Über den Wohngeldantrag wird schriftlich entschieden (§ 24 Abs. 2 WoGG).
Du kannst dich nicht vertun
Du kannst den Antrag bei jedem Sozialleistungsträger und bei jeder Gemeinde abgeben. Die Stelle leitet ihn an die zuständige weiter, und als Antragsdatum gilt der Tag, an dem er dort eingegangen ist (§ 16 SGB I).
Welche Unterlagen verlangt werden dürfen
Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt von deinem Fall ab — das Gesetz nennt keine feste Liste. Du musst alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind, Beweismittel benennen und auf Verlangen der Stelle Nachweise vorlegen (§ 60 Abs. 1 SGB I).
Wo es Vordrucke gibt, sollst du sie benutzen; elektronische Formulare haben Vorrang (§ 60 Abs. 2 SGB I).
Die Mitwirkung hat Grenzen: Sie entfällt, soweit der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, dir aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist oder die Stelle sich die Angaben mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann (§ 65 Abs. 1 SGB I).
Bağlayıcı kararı yetkili makam verir.