This translation is for orientation only. The German text is the binding version.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
This benefit covers basic living costs in old age and in case of reduced earning capacity. Whether it applies is decided by the responsible body, not by this page.
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The estimate itself is available in German only. The German text below is the one to show at the office.
Legal text and source, in German
Wohin der Antrag geht
Der Antrag geht an den Träger der Sozialhilfe — das sind die kreisfreien Städte und die Kreise, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt. Zuständig ist der Träger an dem Ort, an dem du dich tatsächlich aufhältst (§ 3 Abs. 2, § 98 Abs. 1 SGB XII).
Du kannst dich nicht vertun
Du kannst den Antrag bei jedem Sozialleistungsträger und bei jeder Gemeinde abgeben. Die Stelle leitet ihn an die zuständige weiter, und als Antragsdatum gilt der Tag, an dem er dort eingegangen ist (§ 16 SGB I).
Welche Unterlagen verlangt werden dürfen
Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt von deinem Fall ab — das Gesetz nennt keine feste Liste. Du musst alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind, Beweismittel benennen und auf Verlangen der Stelle Nachweise vorlegen (§ 60 Abs. 1 SGB I).
Wo es Vordrucke gibt, sollst du sie benutzen; elektronische Formulare haben Vorrang (§ 60 Abs. 2 SGB I).
Die Mitwirkung hat Grenzen: Sie entfällt, soweit der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, dir aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist oder die Stelle sich die Angaben mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann (§ 65 Abs. 1 SGB I).
The responsible authority decides — bindingly.